Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gefaustet
Artikel davor:
gefängnissen
Gefängnisstrafe
Gefängnisturm
Gefängnisverwahrer
Gefängung?
Gefar
(gefarmen)
Gefäß
gefaßt
Gefaßtmachung
gefaustet
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
vgl.
fausten (I)
II
"mit hinzugemessener Faust"
- man soll die landstrassen dem land und den tälern nach anderhalb gefustet währklafter wyt machenoJ. SchweizId. I 1125Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons