Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gefeder
Artikel davor:
Gefängung?
Gefar
(gefarmen)
Gefäß
gefaßt
Gefaßtmachung
gefaustet
gefech
Gefecht
gefechten
gefeder
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- den dieb oder übeltäter ... als gefäder und gefasset antwurten, als er denn eedenn gefangen wirt15. Jh. Oberelsass/GrW. I 656Faksimile (ca. 251 KB)
- wär ouch, das ein schädlich man gefangen wurd ... den sol man einem probst ... als geväder ["das heißt gerade so, wie man ihn auf der Flucht, im Flug, frisch ertappt hat"] antwurten15. Jh. ZürichOffn. I 116Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- sol er in also gefedern antwurten an das gerichte einem meigeroJ. Luzern/GrW. IV 374Faksimile (ca. 345 KB)
- wer dheinen schädlichen mann vachet, der soll in einem landgrafen antworten als gefeder und in all wis und mass, als er in gefangen hettoJ. SchweizId. I 679Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons