Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gefeld

Gefeld

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • ist keinem bewilliget in den reben ein gefeld oder landeren höher zu machen ... damit kein lufft den banachbarten benohmen werde
    1728 Leu,EidgR. II 612