Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gefell

Gefell

Fell
vgl. 2Gefilde
  • das gefül [des erlegten Wildes] soll der herschaft ... geantwurt werden
    15. Jh. ÖW. IX 597
  • alles gefallen wildprät, auch gefüll, häut und anders an den höfen liefern
    1614 CJVenatorio-Forest. III 138
  • Schmeller2 I 709
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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