Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gefill

Gefill

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
"Recht eines Abdeckers auf das gefallene Vieh; Bezirk, innerhalb welchem er dieses Recht hat" Schmeller2 I 709

unter Ausschluss der Schreibform(en):