Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gefürkaufen
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Gefund
Gefundnis
(gefundnissen)
gefurch
Gefurche
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vorkaufen
- swer getoerste gewuochern, gefürkoufen oder pfant behaben oder geroubenum 1275 Berth.v.Regensb. I 364Faksimile - in Google Books
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Gefürst?
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