Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gefurch
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"mit der Furche angrenzend, eigentlich eine Furche gemeinsam habend"
- zwei morgen landes, die gelegen sindt in dem Galgenberger felde oder dem Erfelder phade gefurch den Lantschaden [das heißt ihren Äckern]; disz sint die anderen eckere ... gefurch den dumherren und joncher H. von W., gefurch Sipeln1394 Hessen/DWB. IV 1, 2 Sp. 2192
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