Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenanzug

Gegenanzug

Klagebeantwortung, Aussage
  • der soll ... seinem widerthail ... seinen antzug ..., darüber er kundtschafft zu stellen vor hat ... zueschikken ..., das derselb seinen gegenantzug oder fragstück ... überantworten mög
    TirolLO. 1573 II 23
  • Tirol/ÖW. V 594
unter Ausschluss der Schreibform(en):