Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenbefugnis

Gegenbefugnis

Recht zur Abwehr
  • solten ... sich große widersetzligkeiten und thätligkeiten ... spüren lassen, da werden die jenigen mittel und gegenbefügnisse gebraucht, die sonst das weltliche regiment bey händen haben kan
    Seckendorff,Fürstenstaat (1665) 359