Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenbehelf

Gegenbehelf

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Einwand vor Gericht
  • wierdet ... dem clager sein clag ... widersprochen, oder ob beclagter dieselb gar oder zum tail bestuende, doch dawider sein beweißliche gegenbehelf hett
    1599 NÖLREntw. I 22 § 4
  • das soll mit vorbehalt der gegenweisung und andern rechtlichen gegenbehelffen gehört und alsdann ... erkennt werden, was recht ist
    1712 Abele,Gerichtshändel I 115
unter Ausschluss der Schreibform(en):