Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegeneinwurf
Artikel davor:
Gegenbürde
Gegenbürge
Gegenbürger
Gegend
Gegendrecht
Gegendrichter
Gegene
Gegeneinbringen
Gegeneinrede
gegeneinwenden
Gegeneinwurf
vgl.
Gegenstrafe
- es wird selbige sogleich durch die gegeneinwürf unkräftig gemachet1746 Leu,EidgR. IV 17Faksimile - in Google Books