Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenfall

Gegenfall

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  • würde aber ein mann mit seiner stieffmutter ..., deßgleichen im gegenfall ein weib mit ihrem stieffvater ... fürsetzlicher weiß sich fleischlich vermischen
    BadLR. 1588 V 18
  • BadLR. 1809 Satz 866 (S. 243)
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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