Gegengeld
Gegengeld
Gabe (oder Vermächtnis) des Mannes an die Frau zur Sicherung des mitgebrachten Heiratsgutes, seltener Hochzeitsgabe des Brautvaters
bdv.:
Gegengabe (I)
vgl.
Gegengeschenk,
Gegenlage,
Gegenschatz,
Gegensteuer,
Gegenvermacht,
Gegenvermächtnis,
Widergeld,
Widergift,
Widerlage,
Widerlegung
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also das zugelt, gegengelt und morgengabe 2000 gulden triff1479 MCastellana 283
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wann ... die kinder zu der erbteilung kommen und jr ains ... von den eltern ... ain heyratgut oder gegengelt eingenommen hettenNürnbRef. 1564 XXXVI 1 Volltext (und Faksimile)
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sol N. des A. tochter zu gegengelt und widerlegung vergnügen ... guldenNotariat 1565 Bl. 55 Faksimile
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soll E. den widerfahl der 1000 guldenn gegengelts genugsam versichern1597 Eberstein² I 201 Faksimile
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wann zwey eheleute ... kinder miteinander erzeugen ..., daß dardurch aller derselben eheleut haab und güter ..., auch heyrathgut und gegengeldt ... ein gemein gut ... werdeFrkLGO. 1618 III 90 § 3