Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenhandlung

Gegenhandlung

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  • so sihet man täglich, in was gestalt die bischöf ... disputierend, namlich mit fahen ... und mit so jamerlichen gegenhandlungen, das zu erbarmen ist
    1524 FreibDiözArch.2 5 (1904) 104
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