Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenpfandschaft

Gegenpfandschaft

Nutzpfand
  • vor diese an Überlingen abtrettende ... hohe jura und regalien übergiebt ermelte reichsstadt dem hochfürstlichen hauß zu einer wahren gegenpfandschaft cum pacto anticretico die zwei ämter U. und G.
    1779 ÜberlingenStR. 687