Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegensatz
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Gegenrevers
Gegenrodel
Gegenrolle
Gegensache
Gegensacher
Gegensacherin
Gegensachwalt
Gegensage
gegensagen
Gegensatz
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- DWB. IV 1, 2 Sp. 2253
I
Gegenvorbringen im Rechtsstreit
- auff eingebrachte gesetz unnd beweisung der gewercken der erblehnnschaft unnd kegensetz der gewercken des erbes ... ist durch mich, C., zcu recht irkannt1484 FreibergUB. II 256Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
II 1
Heiratsgut
vgl.
Gegengeld
- eine wittwe, die ohne beneficio legis et inventarii in die güter ihres verstorbenen ehemanns einsitzet, verliehret den gegensatz oder hypothex1752 Greneck 238Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- dieses Wort [Hypothek] ... bedeutet eine mitgift, oder das heyrathsgut als den gegensatz, welchen der mann zu verdopplen gehalten, und nach arth eines pfands lebenslang besitzet1752 Greneck 239Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
II 2
gegenseitiges Testament der Ehegatten, auch das darin vermachte Gut
- SchweizId. VII 1553
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