Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegensatz

Gegensatz

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I Gegenvorbringen im Rechtsstreit
  • auff eingebrachte gesetz unnd beweisung der gewercken der erblehnnschaft unnd kegensetz der gewercken des erbes ... ist durch mich, C., zcu recht irkannt
    1484 FreibergUB. II 256
II
II 1 Heiratsgut
vgl. Gegengeld
  • eine wittwe, die ohne beneficio legis et inventarii in die güter ihres verstorbenen ehemanns einsitzet, verliehret den gegensatz oder hypothex
    1752 Greneck 238
  • dieses Wort [Hypothek] ... bedeutet eine mitgift, oder das heyrathsgut als den gegensatz, welchen der mann zu verdopplen gehalten, und nach arth eines pfands lebenslang besitzet
    1752 Greneck 239
II 2 gegenseitiges Testament der Ehegatten, auch das darin vermachte Gut
unter Ausschluss der Schreibform(en):