Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenschirm

Gegenschirm

Rück-Gewährsmann
  • dann als der von der Dörr als principal-beclagter dem S. als seinem scherm verkhundt, hat der S. weiter ... disen erben als seinen gegenschermen zum rechten verkhündigen lassen. dieselben haben ... den camerprocurator als ieren gwehr und scherm fuergestellt
    1561 EderRel. II 475
  • so dann der scherm einen verschriebenen gegenscherm hätte, mag er denselben gleichermaßen wie jetzo von beklagten angezeigt, gerichtlich verkündigen lassen, umb ihn in rechten zu defendiren, und also ferner ein scherm dem andern verkündigen lassen
    1688 Graz/Beckmann,Idea 432
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