Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenschirm
Artikel davor:
Gegensacher
Gegensacherin
Gegensachwalt
Gegensage
gegensagen
Gegensatz
Gegenschanz
Gegenschatz
Gegenschein
Gegenscheltung
Gegenschirm
Rück-Gewährsmann
vgl.
Gegenbürge
- dann als der von der Dörr als principal-beclagter dem S. als seinem scherm verkhundt, hat der S. weiter ... disen erben als seinen gegenschermen zum rechten verkhündigen lassen. dieselben haben ... den camerprocurator als ieren gwehr und scherm fuergestellt1561 EderRel. II 475
- so dann der scherm einen verschriebenen gegenscherm hätte, mag er denselben gleichermaßen wie jetzo von beklagten angezeigt, gerichtlich verkündigen lassen, umb ihn in rechten zu defendiren, und also ferner ein scherm dem andern verkündigen lassen1688 Graz/Beckmann,Idea 432Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)