Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenschluß

Gegenschluß

Teil des Prozesses
  • so ... der ain tail in seinem schluß newerung gebraucht, stehet deme, so den nachstraich hat, in seinem gegenschluß solliche neuerung abzulainen bevor
    1599 NÖLREntw. I 21 § 4
  • bey denen ordentlichen verfahrungen sollen in dem schluß und gegenschluß keine neuerungen ... gelegt werden
    1681 CAustr. I 30
  • der beclagte aber ... sein litis contestationem duplic und gegenschluß ... einlege
    17. Jh. OÖLTfl. I 2, 67
  • 1714 Strobl,Obersthofm. 151
unter Ausschluss der Schreibform(en):