Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenschuldner

Gegenschuldner

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Schuldner des Schuldners?
  • vermag der ... lantsbrauch, das ein schuldner seinen gegenschuldner dem glaubinger ohn vorwissen und bewilligung gedachts gegenschuldners durch ordenliche cession ubergeben möge
    1573 NÖLTfl. II 20 § 9
  • es solle khainem schuldner erheblich sein selbst schuldiger zallung sich darumben zu erwaigern, daz man in nit zalle, oder seine schuldner auf die gegenschuldner zue tägen, dann ieder seine schulden one des andern entgelt einzubringen
    1599 NÖLREntw. II 16 § 16