Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegentat

Gegentat

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Vergeltung
  • sol der, so vergwältigt wirdt, nichtz mit der gegenthat fürnemen ... denn der vergwältiger ist sicher der gegendat
    1498 Biberach/UrkSchwäbBund. I 261
  • wiewol ein rate vorursacht gewest, sich solcher vorhandelung zubeclagenn ader mit kegentot zubeweißen
    1509/16 GörlitzRatsAnn. I/II 147
  • 1758 Haltaus 614
unter Ausschluss der Schreibform(en):