Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenvermächtnis
Artikel davor:
Gegenurkunde
Gegenurteil
Gegenvater
Gegenverantwortung
Gegenverbindung
Gegenverfassung
(Gegenverhal)
Gegenverhör
gegenvermachen
Gegenvermacht
Gegenvermächtnis
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie Gegengeld
- des manns gegenuermechtnus oder widerlegungNürnbRef. 1564 XXII 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- der gerechtigkeit halben, die einer frauen von wegen ihres zugebrachten heyraths-guts und gegenvermächtniß auch antheils an ihres mannes gütern gebühren möchte1577/83 LünebRef. 677Faksimile - in Google Books
- soll G. ... seiner haußfrauen ... 1000 gulden gegenvermechtnis ... vermachen1597 Eberstein2 I 200Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- gegenvermächtnuß, gegen- oder wiederlage, auch wiederkehrung von dem ehemann der frauen zu einer vergeltung und versicherung ihres heyrats- und zugebrachten guts verordnet1728 Leu,EidgR. II 198Faksimile - in Google Books
- was die ehefrau in ansehen des heirathguts von ihrem manne ... erlangt, das ist ... die wiederlag oder das gegenvermächtniß1756 CMax. I 6 § 14Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1794 PreußALR. II 1 § 456
- von den hoͤfen kein brautschatz, gegenvermaͤchtniß, leibgeding und abfindung ausgelobt1803 Gesenius,Meierrecht II 175Faksimile - in Google Books
- Moller,CarpzovRep. 355b