Gegenvermächtnis
Gegenvermächtnis
wie Gegengeld
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des manns gegenuermechtnus oder widerlegungNürnbRef. 1564 XXII 2 Volltext (und Faksimile)
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der gerechtigkeit halben, die einer frauen von wegen ihres zugebrachten heyraths-guts und gegenvermächtniß auch antheils an ihres mannes gütern gebühren möchte1577/83 LünebRef. 677 Faksimile
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soll G. ... seiner haußfrauen ... 1000 gulden gegenvermechtnis ... vermachen1597 Eberstein² I 200 Faksimile
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gegenvermächtnuß, gegen- oder wiederlage, auch wiederkehrung von dem ehemann der frauen zu einer vergeltung und versicherung ihres heyrats- und zugebrachten guts verordnet1728 Leu,EidgR. II 198 Faksimile
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was die ehefrau in ansehen des heirathguts von ihrem manne ... erlangt, das ist ... die wiederlag oder das gegenvermächtniß1756 CMax. I 6 § 14 Faksimile (Abschnittsbeginn)
- 1794 PreußALR. II 1 § 456
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von den hoͤfen kein brautschatz, gegenvermaͤchtniß, leibgeding und abfindung ausgelobt1803 Gesenius,Meierrecht II 175 Faksimile
- Moller,CarpzovRep. 355b