Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenverpflichtung

Gegenverpflichtung

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  • unsen rechten erfhern ... gehuldigt, auch von ihm gegenverpflichtunge ... entfangen
    1540 JülichLTA. I 330
  • 1601 Braunschweig/Haltaus 615
unter Ausschluss der Schreibform(en):