Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenvertrag
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Gegenvertrag
- geheime neben- oder gegenverträge gelten nur unter den vertrags-personen, wider dritten sind sie unwirksamBadLR. 1809 Satz 1321Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte