Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenvollziehung

Gegenvollziehung

  • wann die ein partei den beschlossen vertrag volzeucht ..., so stehent in des haltenden thail wilkhüer und wahl, ... umb die gegenvolziehung ... anzuhalten
    1573 NÖLTfl. II 26 § 20