Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenwehr

Gegenwehr


I Notwehr (I), Verteidigung

I 1 mit (Waffen-)Gewalt
I 2 im Wortstreit, vor Gericht
-- Einspruch
  • diser verschribung ... nachzukommen ... versprechen wir ... on alle hinderung, gegenwer oder behelff, schutz oder schirms
    1511 SchrBodensee 8 (1877) 56
  • die ... vögt sollen ihrer pflegkindern ... ansprachen und gegenwehr nicht erligen lassen
    1590 BaselRQ. I 1 S. 442
II
  • gegenweer ist der eydt, domit er schwer, daß er gerechtigkeyt zu dem lehen hab
    1540 Huge 3
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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