Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenweisartikel

Gegenweisartikel

wie Gegenbeweisartikel 
  • erlegt herr H. seine gegenweißarticl 
    1561 EderRel. I 116
  • auff daß derselb [gegenthail] ... darauff seine gegenweißartickel ... verfassen möge
    1622 SteirRefGO. 52, 74 § 1
unter Ausschluss der Schreibform(en):