Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geheimnis

Geheimnis


I
  • des ordens gehaimbnußen undt waß im capitel gehandlet wird
    DOrdStat. (1606/1740) 130
  • in schuldiger geheimbnüß verschwiegen bey sich behalten
    1639 LübKanzlO. XX
  • die gehaimbnussen bey den röhrkasten [Wasserleitung] ... niemand offenbahren
    1696 PreßburgEidb. 18
II Grenzunterlage
  • man pflegt es ... bei der äußerlichen bezeichnung der steine nicht zu lassen, sondern es werden auch inwendig etliche steinlein beigelegt, welche man zeugen, geheimnus, markzeichen ... nennet
    1723 Beck,Gränzen 44
unter Ausschluss der Schreibform(en):