Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gehöfer
Artikel davor:
Gehiewisch
1Gehilfe
2Gehilfe
gehilfig
gehilflich
Gehilftag
Gehilz
gehindern
Gehirt
gehirtet
Gehöfer
, Gehöfner
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Hofmann, Lehnsmann
vgl.
Gehöferschaft (II),
Gehufer
- sullent die gehofer ... geben den hern von E. ... ein malder even1398 Eifel/GrW. VI 563Faksimile (ca. 326 KB)
- das die gemeine gehoeber zu B. die bach des jars ein mall fegen ... sullent1541 LuxembW. 98Faksimile - in Google Books
- als die gehöffer ... erschienen, ist dies freyjargedingh durch den hoffsmeyern ... gebannet worden1669 LuxembW. 368Faksimile - in Google Books
- der gehoffner ist järlich schuldigh dem mühler helffen den deich zu fegenoJ. GrW. II 527Faksimile (ca. 199 KB)
- DWB. IV 1, 2 Sp. 2490
Artikel danach:
Gehöferei
Gehöferschaft
Gehöferschaftsschuldigkeit
gehofet
Gehofsinde
Gehöft
Gehöhe
gehöhen
gehöhern