Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gehorsambrief
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schriftliche Ermahnung (zum Gehorsam)
I
- gehorsambrief von babst Innocencio an die stat S.1484 MittSalzbLk. 5 (1865) 123Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gehorsambprief1590 ÖW. X 50Faksimile (ca. 49 KB)
II
vom Gericht ausgehend
- sollen die ... ansätz-, anpots- und gehorsambrieff ... für gerichtliche brieff verstanden werdenNÖLGO. 1557 Bl. 12rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wann einem obsiegendten thaill der verlustigen partey underthanen geurlaubt worden, so mag er an solche geurlaubte underthanen von gericht einen gehorsambbrief begehrn1573 NÖLTfl. 293
- 1636 CAustr. I 738
Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1687 FinsterwalderObs. I 257
Faksimile - in Google Books
- die klag umb einen gehorsambbrief [Mahnung wegen ausstehenden Zinses] solle durch den fürsprechen also beschechen17. Jh. SGallenOffn. II 659Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"