Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geiselesser

Geiselesser

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I 1 vom Gläubiger zur "Leistung" beauftragter Knecht, später: berufsmäßiger Leister
I 2 allgemein wer auf Kosten anderer lebt
II Schuldeneintreiber
unter Ausschluss der Schreibform(en):