Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gelagsbruder

Gelagsbruder

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  • wenn einer im kruge oder sonst im gelage verwundet wird und kein schuldiger des schadens kann ausgefraget werden, sollen die gelagsbrüder einen schuldig machen
    1572 Mensing
  • gelachesbroederen 
    1593 Mensing