Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gelaß

Gelaß

ursprünglich die ganze hinterlassene Fahrhabe, die an den Herrn fiel; später: Anteil des Herrn an der Hinterlassenschaft, Erbsteuer
bdv.: Gelaßt
vgl. Baulebe, Hauptrecht, Laß, Sterbfall, Todfall
unter Ausschluss der Schreibform(en):