Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geldanlage

Geldanlage

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I Geldauslage
  • es sollen sich auch alle beschedigte uf irer hintersessen geltanlagen ... bezalen lassen
    1525 BambChr. II 132
II Geldstrafe
  • ohne ansehen der person mit geltanlag oder den thurn abzustrafen
    1624 BaselRQ. I 1 S. 554 Anm.
III Geldausgabe
  • zu keuler-lohn soll ein jeder, so viel die geldanlage betrifft, ... gleich gelten
    1649 Klingner I 585
  • der großen contributionen und geltanlagen ungeachtet
    1727 Hoheneck I 113