Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geldscholl
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Geldsatzung
Geldschaft
geldschätzen
Geldschatzung
Geldschätzung
Geldschauer
Geldschein
(Geldschießer)
Geldschneiderei
Geldschneuzerei
Geldscholl
Schuldner
- das ir des ... ertzbischof ... lewtten ... nicht aufhabent ... an mauttsteten oder in gerichten, ... die nicht selben geltschol sind oder purgel1330 MittSalzbLk. 5 (1865) 186Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Lexer I 828
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- SchwäbWB. III 277
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