Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geldwährung

Geldwährung


I
  • die zinsen richtig raichen und geben an guoter landtläufiger geltwerung 
    1633 GraubdnRQ. II 110
II Geldeswert
  • daz einem domdechant zu seiner ... unterhaltung ... von uns ... jährlich 300 reichsthaler entweder an gefell oder getraid und dergleichen gelteswehrung gereicht werden sollen
    1642 ArchUFrk. 46 (1904) 144