Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geleitmehl
Artikel davor:
Geleitskompagnie
Geleitskosten
Geleitskutsche
geleitlich
Geleitslieferer?
Geleitlöffel
Geleitlohn
geleitlos
Geleitsmann
geleitmäßig
Geleitmehl
- "für die Inanspruchnahme der Mühlen mußten die Bauern einen gewissen Teil des gelieferten Mehles der Herrschaft als "Maut" überlassen; diese bestand vor allem in Roggen- und Weizenmehl (glaidtmell)"1547 ZSteir. 27 (1933) 83