Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geleitseinnahmestelle

Geleitseinnahmestelle

  • seynd solche [gleits-ordnungen] an den gleits-einnahm-stellen umb männiglichs nachrichtung willen jedesmal öffentlich anzuschlagen
    1760 Sachsen-Gotha/Hellfeld III 1725