Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geleitserteilung
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Geleitserteilung
- bey vorkommenden geleitsgesuche ... ist zu erwegen: ob der vorfall so beschaffen seye, daß die geleitserteilung von rechtswegen statt haben koͤnne1769 CCTher. 50 § 8Faksimile (Abschnittsbeginn) - in Google Books
- Bürckhle,Proz. I 279