Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geleitsgerechtsame

Geleitsgerechtsame

wie Geleitgerechtigkeit 
  • einige nürnbergische kauf- und handels-leute sich unterstehen, die Frankfurther meß-güter vor der glaits-zeit zu versenden, und selbige nicht auf der ordentlichen glaits-strassen, sondern auf andern wegen abführen zu lassen, dann dadurch unsern glaitsgerechtsamen unleidentlichen abbruch und schaden zuzufügen
    1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 70
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