Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geleitspatent

Geleitspatent

über das Judengeleit erteiltes Patent
  • bleibts dabey, daß die begleitete judenschaft gegen zahlung des jährlichen tributs des ihnen im gemeinen geleitspatent gnädigst verliehenen schutzes und schirmes auf darin ausgetrückter weise genießen
    1696 KleveJudProt. 150