Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geleitsrevenue

Geleitsrevenue

staatliches Einkommen aus dem Geleitgeld (I) 
  • daß alles, was auf gedachte straßen verwendet wird, incumbenz des obergeleits ist, und eigentlich zur absicht die vermehrung der geleitsrevenüen hat
    1786 JbGoetheG. 6 (1919) 277