Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geleitssäule

Geleitssäule

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Säule, die die Immunitätsgrenze angibt
vgl. Marksäule
  • 1741 Frisch I 605
  • der marckt-flecken Hohenberg liegt ohnweit Eger; das schloss daselbst stehet auf einem steilen berg ..., das freyheits-recht wird durch 4 gleits-saeulen angedeutet, welche eine ziemliche weite vom marckte stehen; wenn sich ein todtschläger denselben so weit nähert, dass er seinen hut über diese säulen hinein werfen kann, so ist er von der verfolgung des bluträchers frey
    1758 Haltaus 631
  • oJ. DWB. IV 1, 2 Sp. 3003