Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geleitsschein

Geleitsschein

Ausweis über Geleit (II) 
  • ist wegen einziehung des judengleits verglichen worden, dass fürohin dieienige, so die wacht unter den thoren versehen, von denen aussgehenden frembden juden die geleitsschein fordern
    1678 Gochsheim 770