Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geleitsschreiber

Geleitsschreiber

(Rechnungs-) Beamter im Geleitswesen
  • hin und wieder etliche nebengeleits-leute ... und dergleichen personen dem obergeleitsmann auch einen oder mehr geleits-schreiber ... zugeordnet
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 193
unter Ausschluss der Schreibform(en):