Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geleitsverwilligung

Geleitsverwilligung

Bewilligung sicheren Geleits
  • die erste glaidtsverwilligung hat gemainiglich drey, die erströckungen aber jede zway monath termin
    NÖLGO. 1656 I 28 § 4
  • 1760 Hellfeld III 1724
  • das sichere geleit solle gemeiniglich ... unbestimmt, und ohne zeitfrist ertheilet werden, welche geleitsverwilligung sodann allemal bis zum austrag der sache zu verstehen ist
    1769 CCTher. 50 § 9
unter Ausschluss der Schreibform(en):