Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geleitswerber

Geleitswerber

der sich um sicheres Geleit bewirbt
  • das freye und offene geleit, welches dahin zielet, damit der geleitswerber bis zu austrag der ihme zu last gehenden malefizsache auf freyem fuß verbleiben konne, wird in einer besonderen form ertheilet
    1769 CCTher. 50 § 2
  • daß wir dem geleitswerber währender geleitszeit den degen zu tragen erlauben
    1769 CCTher. 50 § 12
unter Ausschluss der Schreibform(en):