Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geleitszeichen

Geleitszeichen

Ausweis über das durch Bezahlung erhaltene Geleit
  • 1760 Hellfeld III 1725
  • geleitszeichen werden von seiten Hanau in der stadt Frankfurth ausgegeben, und darf darinnen auch ein hanauischer diener angestellt werden, welcher die ausgabe und verrechnung der hanauischen geleitszeichen besorgt
    1785 HessenKassHB. IV 365
  • DWB. IV 1, 2 Sp. 3004