Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geleitzettel
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Geleitverbrecher
Geleitsversicherung
Geleitsversorgnis
Geleitsverwilligung
geleitsweise
Geleitswerber
geleitswidrig
Geleitwoche
Geleitszeichen
Geleitszeit
Geleitzettel
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I
wie Geleitbrief
- mag man ob vnder Heidegk vberfarn vnd puchsen vnd glaitt zeteln fur vns, vnd alle die, der wir vngeuerlich mechtig sind zu Rot oder Nuremberg geben, als weyt vnser gleit geet1472 AlbrAchillesMerckB. 98Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- diese kauffleuth, deren wir also unsere glait- und passzedel mittheilen1589 SchwäbWB. III 288Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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für Judenzoll
- diesen einnehmern solle zum andern eine gewisse anzahl glaits zettel zugestellt werden1672 MittBirkenf. 4 (1928) 63
- mit dem bey sich habenden königsbergschen geleit-zettul oder anderer concession darthun, daß sie allhier gewesen1713 CCPrut. III 515Faksimile - in Google Books
- Schmeller2 I 1530
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II
"in den Leipziger Geleitsakten auch der Zettel, in dem der Geleitsgegenschreiber die ab- und durchgehenden Güter eintrug" DWB. IV 1, 2 Sp. 3004
Artikel danach:
Geleitszoll
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Gelenke
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Geleucht
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Geleumde