Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gelenke

Gelenke

Wendung beim Pflügen (I) 
vgl. Anwende
  • oJ. DWB. IV 1, 2 Sp. 3007
  • wie denn wahr und wisse zeuge, habe es auch oft selbst gesehen, daß bey bestellung der nächstanstossenden nach G. gehörigen acker, besonders in der braache, die wendung und gelencke auf solchen acker genommen wird?
    oJ. Klingner I 659
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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