Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geltner

Geltner

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I Bürge
  • vmb die ... gewerschaft han ich in zů mir gesetztt ... zu rechten geltnern vnd gewern ... Jörgen ... vnd Hainrichen
    1375 Indersdorf I 111 (nr. 257)
II Gläubiger
III Schuldner
  • daß die gläubiger, so in das verspänte gut eingesetzt, die übermaaß dem geldner ... herausgeben sollen
    1569 Lahner,Samml. 360
  • geltner oder schuldner
    17. Jh. OÖLTfl. II 3, 2 S. 18
  • last der ambtmann ... den geltner verpfenden und ... sagt ... zue dem geltner, das er den schuldner unverzogenlich ... zahlen soll
    oJ. WürtLändlRQ. II 46
unter Ausschluss der Schreibform(en):